Der Kodex der Genossenschaft
Regelwerk der Neuen Energie Bendorf eG
Die Satzung der Genossenschaft ist ihre innere Verfassung. Sie ergänzt die gesetzlichen Bestimmungen und bestimmt die Struktur, die Kompetenzen und die Ziele der Genossenschaft.
Die Satzung bedarf der Schriftform und muss unter anderem Angaben zu Firma, Sitz, Gegenstand des Unternehmens, Nachschusspflicht in der Insolvenz, Formvorschriften für die Generalversammlung, Form der Bekanntmachung, Höhe des Geschäftsanteils zur Bildung der gesetzlichen Rücklage etc. enthalten.
Ferner legt die Satzung die Mitbestimmungsrechte der Mitglieder fest.
79 stimmberechtigte Mitglieder beschlossen so auf der Generalversammlung 2015 stimmten über die Satzungsänderung ab. Der Zweck der Energiegenossenschaft wurde daher wie folgt geändert:
"Zweck der Genossenschaft ist die Förderung des Erwerbs und der Wirtschaft der Mitglieder sowie deren sozialer oder kultureller Belange durch gemeinschaftlichen Geschäftsbetrieb. Die Genossenschaft darf auch mit Nichtmitgliedern Geschäfte betreiben."
Dadurch sind auch Ziele der Energiegenossenschaft, wie der Klimaschutz und die regionale Wertschöpfung, abgedeckt. Die Rendite der Genossen erweitert sich dadurch auch auf die Höhe der vermieden C0² Emissionen, die nachweislich das Klima beeinflussen.